Allgemeine Vertragsbedingungen

(Stand: Januar 2019)

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind für alle Tierhalter verbindlich. Den Vertrag für die persönlichen Angaben zu Halter und Tier erhalten Sie in der Pension oder als Download im Downloadcenter.

  1. Anna´s Tierpension“ verpflichtet sich, das im Vertrag genannte Tier, für den vereinbarten Zeitraum, bestmöglich unterzubringen und zu versorgen.
  2. Der Tierhalter verpflichtet sich, spätestens am Tag der Abgabe, die aktuellen Preise für die Übernachtung / Tagesbetreuung in bar zu zahlen. „Anna´s Tierpension“ berechnet den auf „www.Tierpension-Güsten.de“ ausgewiesenen Preis. Dies sind Tagespreise. Bring- und Abholtag gelten als volle Pensionstage. Wird das Tier jedoch zu 17 Uhr gebracht, und am Abholtag 9 Uhr wieder abgeholt, wird für Bring-und Abholtag insgesamt nur ein Tag berechnet. Die Bring-und Abholzeiten werden im Pensionsvertrag festgelegt und sind zwingend einzuhalten. Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn das Tier vorzeitig abgeholt wird. Für Nutzer der Hundetagesstätte gelten gesonderte Preise und Zeiten.
  3. Die Abgabe des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Tierpension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Das Haftungsrisiko von „Anna´s Tierpension“ ist beschränkt auf den aktuellen Mindestwert eines Tieres derselben Rasse, jedoch nicht mehr als € 200,- pro Tier. Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Tieres während des Aufenthaltes bei „Anna´s Tierpension“.
  4. Das Futter für die Dauer des Aufenthaltes ist mitzubringen, damit eine Futterumstellung vermieden wird. Somit können Durchfallerkrankungen vorgebeugt werden. Reicht das mitgebrachte Futter nicht aus oder muss die Tierpension aus einem sonstigen Grund Futter zur Verfügung stellen, werden dem Tierhalter diese Kosten extra berechnet.
  5. Ist es dem Tierhalter nicht möglich, sein Tier zum angegeben Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen. Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung ist der Fehlbetrag bei Abholung zu entrichten.
  6. Wird das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, die Aufenthaltsdauer nicht verlängert und ist der Halter nicht erreichbar, so wird das Tier nach Ablauf von 7 Kalendertagen einem Tierheim übergeben. Sämtliche daraus resultierende Kosten trägt der Halter.
  7. Der Halter versichert, dass das Tier innerhalb der letzten 30 Tage an keiner ansteckenden Krankheit gelitten hat und bestätigt, dass sich das Tier in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet. Bringt das Tier eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere.

Art der Pflichtimpfungen entnehmen Sie den Zusatzbedingungen.

  1. Sollte das Tier erkranken oder sich verletzen ist „Anna´s Tierpension“ berechtigt, im eigenem Ermessen, einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder das Tier in anderer Weise medizinisch zu versorgen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Tierhalter zu tragen.
  2. Sollte sich das Tier während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei „Anna´s Tierpension“. Die Kosten trägt der Tierhalter. Sollte das Tier auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Tierhalter getragen.
  3. Ein Pensionsplatz gilt als reserviert, wenn der Vertrag komplett ausgefüllt bei „Anna´s Tierpension“ eingeht. Bei Zustellung per Post oder Email erhalten Sie einen Rückruf zur Bestätigung.
  4. Dieser Vertrag wird nur einmal abgeschlossen und gilt für alle zukünftigen Besuche. Bei zukünftigen Besuchen informiert der Tierhalter ,umgehend und ohne Aufforderung, „Anna´s Tierpension“ über eventuelle Veränderungen, wie neue Anschrift bzw. Kontaktdaten, Krankheitsverläufe des Tieres, Allergien oder andere, für die Betreuung wichtigen,Informationen.
  5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.

Zusätzliche Vertragsbedingungen für Hundehalter 

H1. Um ihrem Hund die Eingewöhnung bei uns zu erleichtern, empfehlen wir, bei Tageslicht anzureisen. Je nach Bedarf können persönliche Dinge (gekennzeichnet), wie die gewohnte (gewaschene) Schlafdecke oder gereinigter Hundekorb mitgebracht werden. „Anna´s Tierpension“ übernimmt keine Haftung für Körbchen, Decken, Spielzeug oder andere mitgebrachte Gegenstände. Falls diese beschädigt werden oder aus irgendeinem Grund verloren gehen, werden diese durch die Tierpension nicht ersetzt.

H2. Der Hundehalter versichert, dass der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (SHLP/DHLP), Parainfluenza-Virus verursachten Zwingerhusten und Tollwut (T/R) geimpft ist. Ein Nachweis der bestehenden Impfungen gegenüber der Tierpension ist verpflichtend. Die Hinterlegung des Impfpasses ist Voraussetzung für die Unterbringung. Weiterhin bestätigt der Hundehalter, dass das Tier aktuell mit geeigneten Mitteln (Frontline o.ä.) gegen Zecken und Flöhe behandelt und regelmäßig entwurmt wurde. Ein Nachweis dafür ist ebenfalls vorzulegen. Diese Maßnahmen dienen auch dem Eigenschutz.

H3. Der Hundehalter versichert, dass das Tier innerhalb der letzten 30 Tage nicht an Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut oder einer anderen ansteckenden Krankheit (auch Erkältung und Durchfallerkrankungen) gelitten hat oder leidet und bestätigt, dass sich der Hund in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet.

H4. Bei Hündinnen darf keine Läufigkeit vorliegen oder während des Aufenthaltes erwartet werden. Für auftretende Folgen bei unvorhergesehener Läufigkeit (z.B. Deckung der Hündin während der Pensionszeit) wird keine Haftung übernommen.

Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.

H5. Der Auslauf der Tierpension ist mit einem 2m hohen Zaun gesichert. Es kann jedoch nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Hund die Barriere überwindet und außerhalb des Pensionsgeländes Schaden nimmt oder verursacht. Der Halter übernimmt hierfür die volle Verantwortung und trägt jegliche damit verbundenen Haftungsrisiken.

Sollte ihr Hund nicht auf dem eingezäunten Gelände der Tierpension frei herumlaufen dürfen, hat ihr Hund in der Vergangenheit bereits einen 2m hohen Zaun übersprungen, buddelt er viel oder öffnet er Türen und Fenster, ist dies unbedingt im Vertrag zu vermerken.

H6. Da Hunde Rudeltiere sind sieht es das Konzept von „Anna´s Tierpension“ vor, die Tiere in Gruppen zu halten. Trotz aller Vorteile für die Tiere ist damit stets ein Risiko verbunden. Zwar wird das Aggressionspotential aller Tiere im Voraus abgeklärt, doch Beißereien und Verletzungen lassen sich nie ganz ausschließen. Bei Vertragsabschluss autorisieren Sie „Anna´s Tierpension“ ihren Hund gemeinsam mit anderen Hunden in Gruppen halten zu dürfen; Ihnen sind die damit verbunden Risiken bewusst. Sie übernehmen die volle Verantwortung für möglicherweise anfallende Behandlungskosten bei einer Verletzung des Hundes. „Anna´s Tierpension“ und deren Mitarbeiter sind somit von allen damit verbundenen finanziellen Belastungen befreit. Sollte Ihr Hund nicht gemeinsam mit anderen Hunden in einer Gruppe gehalten werden dürfen, informieren Sie umgehend das Pensionspersonal.

H7. Der Hundehalter versichert das Bestehen einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Zusätzliche Vertragsbedingungen für Katzenhalter

K1. Der Halter versichert, dass die Katze gegen Tollwut, Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen (Rhintracheitis) geimpft ist. Eine Impfung gegen Katzenleukose und Feline infektiöse Peritonitis (FIP) wird dringend empfohlen. Ein Nachweis der bestehenden Impfungen gegenüber der Tierpension ist verpflichtend. Die Hinterlegung des Impfpasses ist Voraussetzung für die Unterbringung in der Tierpension. Weiterhin bestätigt der Halter, dass das Tier aktuell mit geeigneten Mitteln (Frontline o.ä.) gegen Zecken und Flöhe behandelt und regelmäßig entwurmt wurde. Ein Nachweis dafür ist ebenfalls vorzulegen. Diese Maßnahmen dienen auch dem Eigenschutz.

K2. Das Konzept von „Anna´s Tierpension“ sieht vor, die Katzen innerhalb der Tierpension in Gruppen zu halten. Trotz aller Vorteile für die Tiere ist damit stets ein Risiko verbunden. Zwar wird das Aggressionspotential aller Tiere im Voraus abgeklärt, doch Verletzungen lassen sich nie ganz ausschließen. Bei Vertragsabschluss autorisieren Sie „Anna´s Tierpension“ ihre Katze gemeinsam mit Anderen in Gruppen halten zu dürfen; Ihnen sind die damit verbunden Risiken bewusst. Sie übernehmen die volle Verantwortung für möglicherweise anfallende Behandlungskosten bei einer Verletzung der Katze. „Anna´s Tierpension“ und deren Mitarbeiter sind somit von allen damit verbundenen finanziellen Belastungen befreit.

K3. Nicht kastrierte Kater können nicht aufgenommen werden, da zur Zeit noch keine Einzelhaltung möglich ist.

Zusätzliche Vertragsbedingungen für Halter von Kleintieren und Vögeln

V1. Der Halter versichert, dass das Tier aktuell alle erforderlichen Impfungen erhalten hat. Bei Kaninchen ist eine Impfung gegen Myxomatose (Kaninchenseuche), RHD (Hämorrhagische Krankheit, Chinaseuche) und Pasteurellose (Kaninchenschnupfen) verpflichtend. Bei anderen Tierarten erteilt  „Anna´s Tierpension“ Auskunft über die vorgeschriebenen Impfungen und Notwendigkeit. Ein Nachweis der bestehenden Impfungen gegenüber der Tierpension ist verpflichtend.

V2. „Anna´s Tierpension“ übernimmt keine Haftung für Aquarien, Terrarien, Käfige oder sonstige mitgebrachte Gegenstände. Falls diese beschädigt werden oder aus irgendeinem Grund verloren gehen, so werden diese durch die Tierpension nicht ersetzt.