Allgemeine Vertragsbedingungen
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„Anna’s Tierpension“ verpflichtet sich, das im Vertrag genannte Tier für den vereinbarten Zeitraum bestmöglich unterzubringen und zu versorgen.
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Der Preis für die Unterbringung des Tieres bei „Anna’s Tierpension“ ist bei Buchung des Platzes in bar zu bezahlen oder im Voraus zu überweisen. Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn das Tier vorzeitig abgeholt wird oder aufgrund von Krankheit oder Läufigkeit abgeholt werden muss.
Für Nutzer der Hundetagesstätte gelten gesonderte Preise und Zeiten (siehe Zusatzvertrag HuTa).
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Die Abgabe des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr. Der Tierhalter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen seines Tieres während des Aufenthaltes bei „Anna’s Tierpension“.
Die Haftung von „Anna’s Tierpension“ für Schäden am Tier aller Art und/oder an allen mitgebrachten Utensilien wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „Anna’s Tierpension“.
Das Haftungsrisiko von „Anna’s Tierpension“ ist beschränkt auf den aktuellen Mindestwert eines Tieres derselben Rasse, jedoch nicht mehr als € 200,– pro Tier.
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Ist es dem Tierhalter nicht möglich, sein Tier zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts des Tieres ist der Fehlbetrag bei Abholung zu entrichten.
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Wird das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, die Aufenthaltsdauer nicht verlängert und ist der Tierhalter nicht erreichbar, so wird das Tier nach Ablauf von 7 Kalendertagen einem Tierheim übergeben. Sämtliche daraus resultierende Kosten trägt der Tierhalter.
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Der Tierhalter versichert, dass das Tier innerhalb der letzten 30 Tage an keiner ansteckenden Krankheit gelitten hat und bestätigt, dass sich das Tier in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet.
Bringt das Tier eine ansteckende Krankheit oder Parasiten in die Pension, trägt der Besitzer die dadurch entstandenen Kosten für Desinfektion, Reinigung von Räumen und Gegenständen sowie die Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere.
Die Pflichtimpfungen entnehmen Sie den Zusatzbedingungen (siehe unten).
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Sollte das Tier erkranken oder sich verletzen, ist „Anna’s Tierpension“ berechtigt, im eigenen Ermessen einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder das Tier in anderer Art und Weise medizinisch zu versorgen. Die hierdurch entstandenen Kosten sind durch den Tierhalter zu tragen, zum Beispiel:
- Tierarztkosten
 - Fahrkosten
 - Verbandsmaterial
 - Medikamente
 - Desinfektionsmittel
 
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Sollte sich das Tier während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, sodass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Halter unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei „Anna’s Tierpension“. Die Kosten trägt der Tierhalter.
Sollte das Tier auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Tierhalter getragen.
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Der Pensionsplatz gilt als reserviert, wenn die AGB akzeptiert und die Buchung nach Zahlung des Platzes von „Anna’s Tierpension“ bestätigt wurde.
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Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos seines Tieres, welche während des Aufenthalts bei „Anna’s Tierpension“ gemacht wurden, für Werbezwecke auf sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook, WhatsApp) geteilt werden dürfen.
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Für alle Schäden, die das Tier während der Betreuung bei „Anna’s Tierpension“ verursacht, haftet der Tierhalter in vollem Maße. Der Tierhalter zahlt den aktuellen Anschaffungspreis des entstandenen Schadens in voller Höhe.
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Der Tierhalter verpflichtet sich, einen Notfallkontakt bei Abgabe des Tieres anzugeben. Der Notfallkontakt muss im Notfall das Tier abholen, zum Tierarzt bringen und bei ansteckenden Krankheiten weiterbetreuen können.
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Dieser Vertrag wird nur einmal abgeschlossen und gilt für alle zukünftigen Besuche. Bei zukünftigen Besuchen informiert der Tierhalter umgehend und ohne Aufforderung „Anna’s Tierpension“ über eventuelle Veränderungen, wie zum Beispiel neue Anschrift, neue Kontaktdaten, Krankheitsverläufe des Tieres, Allergien oder andere, für die Betreuung wichtigen Informationen.
Der Tierhalter muss sich vor jeder Unterbringung seines Tieres über die aktuellen AGB von „Anna’s Tierpension“ informieren. Diese befinden sich auf der Homepage von „Anna’s Tierpension“ und liegen in der Pension aus.
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Jeder Mehraufwand, wie zum Beispiel das Tier waschen, bürsten, Spaziergänge, Futter, Medikamentengabe, Medikamente, Fahrdienste, Mehraufwand bei Fütterung und weitere, nicht im Rahmen der normalen Unterbringung enthaltenen Dienste, werden im Anschluss an die Betreuung in Rechnung gestellt und sind vom Tierhalter bei Abholung des Tieres umgehend zu bezahlen.
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Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Mitarbeiter von „Anna’s Tierpension“ Erste Hilfe an seinem Tier leisten dürfen. Dazu gehört zum Beispiel die Versorgung von Wunden, das Versorgen von leichten Entzündungen und das Verabreichen von homöopathischen Mitteln oder anderen Naturprodukten (beispielsweise bei Durchfall oder Augenentzündung). Jeder Mehraufwand wird auch hierfür in Rechnung gestellt und ist vom Tierhalter bei Abholung des Tieres zu zahlen.
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.
 
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Hundehalter
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H1. Je nach Bedarf können persönliche Dinge (gekennzeichnet) mitgebracht werden. „Anna’s Tierpension“ übernimmt keine Haftung für Körbchen, Decken, Spielzeug oder andere mitgebrachte Gegenstände. Falls diese beschädigt werden oder verloren gehen, werden sie durch die Tierpension nicht ersetzt.
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H2. Der Hundehalter versichert, dass der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (SHLP/DHLP), Parainfluenza-Virus verursachten Zwingerhusten und Tollwut (T/R) geimpft ist. Ein Nachweis der bestehenden Impfungen gegenüber der Tierpension ist verpflichtend. Die Hinterlegung des Impfpasses ist Voraussetzung für die Unterbringung.
Weiterhin bestätigt der Hundehalter, dass das Tier aktuell mit geeigneten chemischen Mitteln gegen Zecken und Flöhe behandelt und regelmäßig entwurmt wurde. Ein Nachweis dafür ist ebenfalls vorzulegen. Diese Maßnahmen dienen auch dem Eigenschutz.
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H3. Bei Hündinnen darf keine Läufigkeit vorliegen oder während des Aufenthaltes erwartet werden. Für auftretende Folgen bei unvorhergesehener Läufigkeit (z. B. Deckung der Hündin während der Pensionszeit) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
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H4. Der Auslauf der Tierpension ist mit einem 2 m hohen Zaun gesichert. Es kann jedoch nie mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass ein Hund die Barriere überwindet und dabei oder innerhalb oder außerhalb des Pensionsgeländes Schaden nimmt oder verursacht. Der Hundehalter übernimmt hierfür die volle Verantwortung und trägt jegliche damit verbundenen Haftungsrisiken.
Sollte Ihr Hund nicht auf dem eingezäunten Gelände der Tierpension frei laufen dürfen, hat der Hund in der Vergangenheit bereits einen 2 m hohen Zaun übersprungen, buddelt viel oder öffnet Türen oder Fenster, ist dies im Vertrag zu vermerken und das Personal bei Abgabe des Hundes darauf hinzuweisen.
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H5. Da Hunde Rudeltiere sind, sieht es das Konzept von „Anna’s Tierpension“ vor, die Tiere in Gruppen zu halten. Trotz aller Vorteile für die Tiere ist damit stets ein Risiko verbunden. Zwar wird das Aggressionspotential aller Tiere im Voraus abgeklärt, doch Beißereien und Verletzungen lassen sich nicht ausschließen.
Bei Vertragsabschluss autorisieren Sie die Mitarbeiter von „Anna’s Tierpension“, Ihren Hund gemeinsam mit anderen Hunden in Gruppen halten zu dürfen. Ihnen sind die damit verbundenen Risiken bewusst. Sie übernehmen die volle Verantwortung für möglicherweise anfallende Behandlungskosten bei einer Verletzung Ihres eigenen Hundes. „Anna’s Tierpension“ und deren Mitarbeiter sind somit von allen damit verbundenen finanziellen Belastungen befreit.
Sollte Ihr Hund nicht gemeinsam mit anderen Hunden gehalten werden dürfen, ist dies im Vertrag zu vermerken und das Personal bei Abgabe des Hundes darauf hinzuweisen.
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H7. Der Hundehalter versichert das Bestehen einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung.
 
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Katzenhalter
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K1. Der Halter versichert, dass die Katze gegen Tollwut, Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen (Rhinotracheitis) geimpft ist. Eine Impfung gegen Katzenleukose und Feline infektiöse Peritonitis (FIP) wird dringend empfohlen.
Ein Nachweis der bestehenden Impfungen gegenüber der Tierpension ist verpflichtend. Die Hinterlegung des Impfpasses ist Voraussetzung für die Unterbringung in der Tierpension. Weiterhin bestätigt der Halter, dass das Tier aktuell mit geeigneten chemischen Mitteln gegen Zecken und Flöhe behandelt ist und regelmäßig entwurmt wurde. Ein Nachweis dafür ist ebenfalls vorzulegen. Diese Maßnahmen dienen auch dem Eigenschutz.
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K2. Das Konzept von „Anna’s Tierpension“ sieht vor, die Katzen in einer Gruppe zu halten. Trotz aller Vorteile für die Tiere ist damit stets ein Risiko verbunden. Zwar wird das Aggressionspotential der Tiere im Voraus so gut wie möglich abgeklärt, doch Verletzungen lassen sich nie ganz ausschließen.
Bei Vertragsabschluss autorisiert der Katzenhalter „Anna’s Tierpension“, die Katze gemeinsam mit anderen Katzen in einer Gruppe halten zu dürfen. Der Katzenhalter ist sich der damit verbundenen Risiken bewusst. Der Halter übernimmt die volle Verantwortung für möglicherweise anfallende Behandlungskosten bei einer Verletzung seiner Katze. „Anna’s Tierpension“ und deren Mitarbeiter sind somit von allen damit verbundenen finanziellen Belastungen befreit.
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K3. Nicht kastrierte Kater können nicht aufgenommen werden, da keine Einzelhaltung möglich ist.
 
